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LEIPZIGER FREIHEIT


Draußen ist feindlich
- Verdrängungs- und Vertreibungsstrategien -

I.
Verdrängung und Vertreibung von sozialen und gesellschaftlichen Gruppen, die nicht in die derzeitige Konsumwelt passen, gehören zum Alltag einer kapitalistischen Gesellschaft.
Dass sich diese Prozesse im Rahmen des Wettbewerbs der Städte um Ansiedlungen von Unternehmen in der neoliberalen Standortlogik der letzten Jahren verstärken und soziale Randgruppen wesentlich „unbefangener“ und unkritischer in den öffentlichen Medien diffamiert und kriminalisiert werden können, ist unbestreitbar.
Wie sich im Detail der gesteigerte Standortwahn im Wettbewerb um die Austragung der olympischen Spiele u.a. auf TreberInnen, MigrantInnen, DrogenkonsumentInnen, SprayerInnen und andere marginalisierte Submilieus auswirken wird, ist nicht voraussehbar, jedoch ist die Tendenz klar.
Die gesellschaftlichen Voraussetzungen zum harten Durchgreifen sind im Rahmen einer Olympiabewerbung, die angeblich von 92% der Bevölkerung getragen wird, so gut wie selten zuvor. Die Transformation zu der Stadt des neuen Typus, in der alles und jeder nach kapitalistischen Wertschöpfungskriterien gemessen wird, kann deshalb in großen Schritten angegangen werden. Dazu muss Leipzig nicht einmal die olympischen Spiele austragen, die Aussicht, die engere Auswahl aufgenommen zu werden und die damit erhoffte weltweite Publicity wird ausreichen, um mit allen Mitteln das Bild einer sauberen Stadt zu produzieren.

II.
Ende der 60er Jahre gelangte die fordistische Produktionsweise der kapitalistischen Staaten in die erste Krise seit Errichtung der sozialen Marktwirtschaft. Der Fließbandkapitalismus mit Massenkonsum war an seine Grenzen gestoßen und kam im Sog der Delegitimation des gesamten politischen Systems zu dieser Zeit in eine strukturelle Krise, die auch nicht durch eine an der Integration aller gesellschaftlichen Gruppen orientierten, keyensianistischen Nachfragepolitik gelöst werden konnte. Abgelöst wurde diese in den letzten Jahrzehnten durch die von Staat und Wirtschaft gleichermaßen betriebene Politik des Neoliberalismus. Rationalisierung der Wirtschaft und Privatisierung der staatlichen und kommunalen Betriebe sind oberste Handlungsprämissen. Diese „geistig-moralische Wende“ (H. Kohl, 1982) führte zu einer Verschärfung der sozialen Verhältnisse. Selbstvermarktung (z.B.: Ich-AG) und persönliche Vorsorge sind zur verinnerlichten BürgerInnenpflicht geworden.
Diese Ökonomisierung des Sozialen zeigt sich anhand der neuen Definition der Städte als Wettbewerbsstandorte, die sich einen globalen Kampf um Investitionen und Ansiedlungen von Firmen stellen. Die neoliberale Sparpolitik trifft aber gerade die Kommunen besonders stark, die immer weniger Geld für soziale Belange zur Verfügung haben und durch die eigene Rationalisierung diese soziale Schieflage noch weiter verstärken.
Folgen dieser Politik sind steigende Armut, Ghettoisierung von sozialen Gruppen, Privatisierung des öffentlichen Raums und andererseits eine Stadtplanung, die diese Ausgrenzung erst praktisch möglich macht. Zu erkennen sind hier die wachsende Bedeutung des Konsums und der steigende Wettbewerb unter den Städten mit den Malls auf der grünen Wiese. Dies führt dazu, dass Stadtplanung nur noch unter dem touristischen Blickwinkel, sozusagen als Visitenkarte des Standortes gesehen wird, um Besucher- und somit Kapitalströme aus dem Umland anzulocken. Die Stadt setzt ihre urbane Lebensqualität als Kapital ein.
Das Ergebnis ist dabei oft eine normierte Gestaltung des Raums, in dem nur noch die VerliererInnen dieser Ökonomie störend auffallen.

III.
Angesichts der oben beschriebenen verschärften Standortkonkurrenz sind Geschäftsleute und Kommunalpolitiker gleichermaßen bemüht, in den Städten den gesicherten und ungestörten Konsum mit allen mögliche Mitteln zu garantieren. Mit repressiven Maßnahmen, sogenannte Kriminalprävention und Diffamierung, wird gegen alles vorgegangen, um „Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung“ durchzusetzen.
Nach Ansicht eines Vertreters des Düsseldorfer Wirtschaftslobbyverbandes „Forum Stadt -Marketing“ seien Obdachlose „ebenso wie Graffitis und Taubenkot kein Anblick, der zu Steigerung von Attraktivität und Kaufkraft beiträgt.“ Da sich Geschäftsleute vor allem an der Optimierung von Umsatz und Betriebssicherheit orientieren, geraten schon devianzbegünstigende Gelegenheitsstrukturen und Handlungsweisen ins Blickfeld der Lobbyisten. Die Forderung von Gewerbevereinigungen, flächendeckende Raumverbote für marginalisierte Gruppen zu verlangen, ist inzwischen keine Seltenheit mehr. Stellvertretend ist die Forderung von Frankfurter Geschäftsleuten, das gesamte Bahnhofsviertel als „Sperrbezirk“ für Drogen- und AlkoholkonsumentInnen sowie Obdachlose auszuweisen.
Auch die Kommunen versuchen, durch Straßensatzungen oder ordnungsamtliche Erlasse das Klischee von der „sauberen und sicheren Stadt“ entstehen zu lassen. Exemplarisch ist dabei die Entwicklung der Stadt Hamburg. Der Stadtregierung geht es erklärtermaßen um die Beseitigung der sichtbaren Erscheinungsformen von städtischer Armut, die Verhinderung von „Konzentration und Verfestigung“ sogenannter Randgruppen sowie das „Sauberhalten repräsentativer Räume und Visitenkarten der Stadt“.
Dabei wird nicht nur auf eine verstärkte Polizeipräsenz und auf den Einsatz technologischer Möglichkeiten, wie massive Videoüberwachung gesetzt. Auch die Expansion von substrafrechtlichen Partikularnormen läuft auf eine Art von Lokaljustiz hinaus und steht zugleich für die Rekommunalisierung der staatlichen Ordnungspolitik.. Zum einem definieren die städtischen Behörden im Rahmen von Sondernutzungen, wie etwa der Gefahrenabwehrverordnungen, Betteln, Alkoholtrinken oder Lagern im öffentlichen Raum als Ordnungswidrigkeit. Zum anderen findet mit Hilfe des Hausrechts eine Umwidmung des vormals öffentlichen Raums statt.
Diese Kontrollpraxis wird schon seit einigen Jahren verstärkt in Bahnhofsanlagen, Flughäfen, dem öffentlichen Nahverkehr und Innenstädten angewandt. Dabei wird die 1974 vollzogene Entkriminalisierung von „Bettelei“ und „Landstreichertum“ von den Kommunen faktisch unterlaufen. Stuttgart ging z.B. mit Bußgeldbescheiden gegen das „stille Betteln“ vor, mußte diese Praxis aber nach einer juristischen Niederlage einstellen.
Zu den bevorzugten Objekten der Diskriminierungskampagne zählt neben MigrantInnen, jene soziale Klasse, die aus dem vorherrschenden Produktivitäts- und Leistungsmodell herausfällt. Das strategische Moment solcher Moralisierungs- und Bedrohungsszenarien besteht darin, Zugehörigkeit und Nichtzugehörigkeit zu definieren, Einschränkungen des bürgerlichen Gleichheitspostulats zu legitimieren, Grenzen des Anspruchs auf Anerkennung von sozialen Rechten zu bestimmen und den Zugang zu materiellen Ressourcen zu begrenzen. Die Moral- und Sicherheitsdiskurse zielen jedoch nicht auf die Exklusion der „Unproduktiven“ und „Unerwünschten“, sondern fungieren auch als Teil einer Integrationsstrategie, die die Ausschließung auserwählter sozialer Gruppen voraussetzt, da ohne diese Grenze keine Normalitätsstandards gebildet und durchgesetzt werden könnten.

IV.
Bei der Herrschaft über den Raum handelt es sich zweifellos um eine der privilegiertesten Formen der Machtausübung, da die Manipulation der räumlichen Verteilung von Gruppen sich als Instrument der Kontrolle der Gruppen selbst durchsetzen läßt.
Die Mittel, mit denen die Kommunen diese Machtausübung legitimieren, sind die kommunale Gefahrenabwehrverordnungen (GefAVen) nach den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder und Sondernutzungssatzungen (SoNuSen) nach dem jeweiligen Straßenrecht.
Mit der Verdrängung bestimmter Personengruppen aus öffentlichen Räumen ändert sich auch deren Charakter. Es entstehen im öffentlichen Raum unterschiedliche Fragmente, die sich hauptsächlich durch eine unterschiedliche Dichte der durch Institutionen ausgeübten sozialen Kontrolle unterscheiden. Diese Fragmente lassen sich bezeichnen als:

Festung: Raum mit hoher Kontrolldichte und stark eingeschränkter Zugänglichkeit für Marginalisierte, v.a. Fußgängerzonen, ganz Leipzig während Olympia 2012

pseudoöffentlicher Raum: privater, zugangsbeschränkter Raum, der aber den Eindruck eines öffentlichen Freiraums vermittelt, v.a. Passagen, Malls, Bahnhöfe

diffuser Raum: Raum, der durch unklare Grenzen und Eigentumsverhältnisse zu Verhaltensunsicherheiten führt, v.a. Bereiche vor Bahnhöfen und Geschäften

umkämpfter Raum: Raum, in dem die Interessen von Mehrheitsgesellschaft und Marginalisierten aufeinandertreffen

Ghetto: Raum, in dem der Aufenthalt Marginalisierter aktuell geduldet wird, weil die Mehrheitsgesellschaft kein Interesse an ihm hat

Ziel dieser Fragmentierung des sozialen Raums ist es, diesen zu fixieren und segregierte Zonen abzusichern, die sich jeweils durch eine spezifische soziale Homogenität auszeichnen sollen. Die Fähigkeit, den angeeigneten Raum zu dominieren – sowohl materiell wie symbolisch – ermöglicht es, unerwünschte Personen und Ereignisse auf Distanz zu halten und umgekehrt, marginalisierten Gruppen stigmatisierte und entwertete Territorien zuzuweisen. Die Struktur der räumlichen Verteilung sozialer Klassen und Nutzungsweisen läßt sich somit als Resultat sozialer Auseinandersetzungen um „Raumprofite“ (Pierre Bourdieu) auffassen.
Diese revanchistische Politik der repressiven Ausgrenzung von nicht normenkonform definierten Menschen lässt sich erfolgreich damit legitimieren, dass es dabei um die Rettung der räumlichen Kontrolle und die sozial-kulturelle Hegemonie der Gemeinschaft der Wohlanständigen gehe.

V.
Ein Sicherheitskonzept der Bewerberstadt Leipzig liegt zu diesem Zeitpunkt natürlich noch nicht der Öffentlichkeit vor. Jedoch lässt sich durch den Vergleich mit der EXPO-Stadt Hannover und deren Konzeption, sowie durch Beobachtung der aktuellen Entwicklungen in Athen (Olympia 2004), eine grausige Negativvision für Leipzig entwickeln.
Stadtverwaltung, Polizei, Justiz und private Sicherheitsdienste werden versuchen, im Rahmen einer Sicherheitspartnerschaft jegliches deviantes Verhalten zu unterbinden. Ein erster populistischer Schritt in diese Richtung ist die Verschärfung der „Graffiti-Verordnung“ der Stadt Leipzig (2003), die ertappten SprayerInnen vor den Staatsanwalt bringt. Weitere Verschärfungen der kommunalen Sicherheitsverordnungen sind voraussehbar.
Ziel der Stadtverwaltung werden generelle Aufenthaltsverbote für bestimmte Gruppen in Teilen Leipzigs während der olympischen Spiele und im Bewerbungszeitraum sein. Diffamierung und Kriminalisierung nonkonformer, politischer und kultureller Szenen werden im Zuge der Spiele zu Tagesordnung gehören. Wie Hannover zur EXPO, wird auch Leipzig durch Demonstrations- und Veranstaltungsverbote jegliche Störung des geordneten Ablaufs versuchen zu verhindern. Eine massive Präsenz von staatlichen und privaten OrdnungshüterInnen wird versuchen, das Olympiadorf Leipzig in seiner Gesamtheit zu kontrollieren. Der flächendeckende Einsatz von Videoüberwachung ist, bei der jetzt schon führenden bundesweiten Stellung Leipzigs in diesen Punkt, mehr als nur wahrscheinlich. Das Totschlag-Argument des „internationalen Terrorismus“ wird dabei als Grund dienen müssen, um wesentlich härtere Repressionen durchzusetzen zu können.
Der Kampf um öffentlichen (Frei)raum in Leipzig wird in den nächsten Jahren wesentlich härter geführt werden müssen, vorausgesetzt, es finden sich Menschen, die diesen Kampf gegen die Stadt, das NOK und das ganze Scheiß-System führen wollen.

Brot und Spiele oder Alles unter Kontrolle

Olympische „Spiele“ sind eine Seite des Kapitalismus, durch kontrollierte Gestaltung der Freizeit und Ablenkung vom anstrengenden „Brot“ – Erwerb, zur Stabilisierung der herrschenden Verhältnisse beizutragen. Diese Gesellschaft funktioniert u.a. durch eine sich ständig aufrüstende Sicherheits- und Überwachungslogik; große Menschenansammlungen werden zunehmend als erhöhte Gefahr und schwer kontrollierbar empfunden, ebenso wie eventuelle Proteste gegen solcherlei Ereignisse, die möglichst im Vorfeld schon ausgeschaltet werden sollen.

Geschichte wird gemacht, sie blickt dich an

Überwachung hat eine lange Tradition. M. Focault beschrieb in seinem Buch „Überwachen und Strafen“ die Funktionen und Techniken der Disziplinargesellschaft, welche im 18. Jahrhundert aufkam. Die Disziplin als Normierungsinstrument soll die fremde Kontrolle, den fremden, disziplinierenden und überwachenden Blick durch die damit entstehende Selbstkontrolle der Wahrnehmung und des Verhaltens ersetzen. Eine Gesellschaft, die mit Drill, Ausgrenzung und Bestrafung ein genormtes Leben in der Familie, in der Schule und auf der Arbeit, hier am beispielhaftesten in der Fließbandarbeit, durchsetzen wollte. Als letztendliche Konsequenz dieser Machtausübung wurde 1787 von Bentham das Panoptikum entworfen, als ideales Gefängnis und Symbol der Disziplinargesellschaft: Die in einem Ring in Einzelzellen Eingesperrten mussten jederzeit damit rechnen, vom Wächter im Turm in der Mitte des Rings jederzeit beobachtbar zu sein, während ihnen der Blick auf den Wächter oder andere Mitgefangene verwehrt blieb. Kennzeichnend war in dieser Zeit v.a. der Einschluss von Menschen, sei es in Kasernen oder Schulen.
Der Disziplinargesellschaft folgte die Kontrollgesellschaft, in der die Individuen die Kontrolle verinnerlichen sollten. Durch soziale Integration sollten die Menschen nicht mehr ausgeschlossen werden, sondern effektiv für den Verwertungsprozess zur Verfügung stehen. Herrschaft setzt sich mittels Kontrolle der Differenzen durch.
Die Dezentralisierung von Sanktion und Kontrolle bleibt im Überwachungsstaat erhalten. Auch wenn dieser derzeit doch eine gewisse Renaissance zu erleben scheint, erinnert sei nur an die Anti-Terror-Pakete, ist er doch der Überwachungsgesellschaft gewichen. In der Überwachungsgesellschaft, die teilweise die Überwachung durch staatliche Institutionen überflüssig macht, treffen sich ökonomische und institutionelle Machtansprüche.

In anständiger Gesellschaft

Die derzeitig erlebbare - wenn auch nicht immer bewusste - Überwachungsgesellschaft zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie alle Lebensbereiche der in ihr existierenden Menschen durchdringt. Sowohl in ihrer Qualität als auch in ihrer Quantität ist sie jedoch vom jeweiligen zugewiesenen Status der Menschen abhängig, so sind beispielsweise ImmigrantInnen wesentlich schärferen Kontrollen und Überwachungsgesetzen unterworfen. Alle Lebensbereiche umfassend, heißt z.B. Arbeitsplatzüberwachung(1), Chipkarten an der Universität, dass Geldtransaktionen per Chipkarte nachvollziehbar sind, KundInnen zur Profilerstellung verwertet werden(2), dass das Begehen gewisser Räume eine permanente Kameraüberwachung einschließt und nicht zuletzt, dass in Kürze durch das Hinzufügen biometrischer Merkmale in die Personalausweisen und Reisepässen(3) alle für immer in den unermesslichen Tiefen der Datenbanken und der Datenströme ein „neues Gewissen“ bekommen werden. Derartige Mechanismen des Datensammelns werden dabei in zunehmendem Maße als Erleichterung des alltäglichen Lebens bzw. als Dienstleistung verkauft und oft genug auch empfunden. Das Interesse einer solchen Überwachung liegt zum einen beim Staat, der seine Schäfchen jederzeit sicher unter Kontrolle wissen möchte. Otto Schily bemerkte auf dem letzten Kirchentag in Berlin: „Der liebe Gott hat es so eingerichtet, dass jeder eine einzigartige, nicht fälschbare Iris hat. Der liebe Gott tut etwas für die innere Sicherheit“(4).
Aber auch in der Privatwirtschaft herrscht ein ihr innewohnendes Interesse an der Verfügbarkeit aller Menschen als Ware, nebenbei eröffnet diese sich z.B. mit der massenhaften Sammlung von persönlichen Daten und die Erstellung von Kundenprofilen neue Möglichkeiten des Gewinns. Der Diskurs um Sicherheit und Überwachung innerhalb der Wirtschaft ist dabei durchaus widersprüchlich. Eine zu starke Überwachung durch den Staat wird einerseits als ökonomisches Hindernis empfunden (e-commerce), andererseits laufen politische und gesellschaftliche Destabilisierungserscheinungen ihren Interessen zuwider.

„Brot und Spiele“ heißt auch
Überwachung und Kontrolle

Überwachungsgesellschaft heißt aber auch, dass die Ausdehnung staatlicher Kontrolle und Überwachung ohne nennenswerten Widerstand der Menschen vollzogen werden kann (letzter großer Aufschrei war die Volkszählung 1983(5)) und die Maßnahmen durch ein breites Einverständnis legitimiert werden: „Wer nichts zu verbergen hat, den stört die Kamera auch nicht.“.
Hinzu kommt, dass nicht nur das von Staat und Medien beeinflusste Sicherheitsgefühl und -bedürfnis der Menschen im allgemeinen ständig steigt. Der momentane Boom von privaten Security–Firmen und -technologie, aber auch Kampagnen wie „wachsamer Nachbar (“neighbourhood communities“) oder die steigende Anzahl von denunzierungswilligen BürgerInnen (z.B. bei „Illegalen“ oder bei Sprayern) sind nur einige augenfällige Beispiele dieser Entwicklung.
Es stellt sich die Frage, wie die Verinnerlichung der Kontroll-Mechanismen bzw. die Tendenz, die eigene Intimsphäre zugunsten von Sicherheit, Kontrolle und Überwachung immer weiter einzuschränken, zu erklären ist.
So werden Überwachungsmaßnahmen in zunehmendem Maß als den NutzerInnen vorteilhaft und als Service verkauft. Das macht sie zu einem Prinzip, dem sich durch den oft mitverpackten Zwangscharakter schwer entziehen lässt.
Durch die schrittweise Einführung von Sicherheitstechnik an alltäglichen Schnittpunkten, ist eine sich einschleichende Gewöhnung durchaus gewollt, wer sich verweigert, dem wird real oder suggestiv die Teilnahme an der „Gesellschaft“ schwer gemacht. Sicherlich muss niemand in den Zoo gehen, doch wer sich ein Jahresabo kaufen will, der oder dem wird innovativ eine mit Fingerabdruck angeboten, alle, die sich diesem „Luxus“ verweigern, müssen längere Wartezeiten und lästige Ausweiskontrollen über sich ergehen lassen.
Auch innerhalb der Linken lässt sich die Tendenz wahrnehmen, dass sich die Bequemlichkeit oder aber auch ein allgemeines Ohnmachtgefühl angesichts der undurchschaubar werdenden Maßnahmen und Gesetze breit macht, z.B. wurden noch vor nicht allzu langer Zeit Handys bei wichtigen Gesprächen ausgeschaltet bzw. wird immer häufiger am Telefon über Angelegenheiten geplauscht, die durch ein persönliches Treffen mit größerer Wahrscheinlichkeit den vertraulichen Charakter behalten würden.
„Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Identitäten wird heutzutage über Konsumfähigkeit und -sicherheit gebildet. Nicht umsonst schreitet in den Bereichen von Konsum und Eigentumssicherung die Überwachung ideologisch und technisch am atemberaubendsten fort. Entscheidend ist die Distinktion, also die Unterschiedenheit der verschiedenen Besitzschichten, zum einen, weil dies den sozialen Zielen der wohlhabenderen Schichten entspricht, die der Armut zunehmend entkommen und mit einem besseren Leben belohnt werden wollen, zum anderen, um die Konflikte, die in einer konsumorientierten Gesellschaft automatisch mit unterschiedlichen Konsumvermögen auftreten, zu unterbinden. ... Das ist der Boden, auf dem die diffusen Bedrohungsängste gedeihen, die jeden Vorgarten zum militarisierten Gebiet werden lassen können, jede Einkaufspassage zur Hochsicherheitszone.“(6)
Die allgemeine „Überanpassung“ bzw. Verinnerlichung der Überwachungslogik widerspiegelt aber auch die ordnungspenetranten, disziplinierenden und denunzierungsfreudigen Werte einer Gesellschaft, die strukturell hierarchisch, diskriminierend und rassistisch ist. Die Sozialisation in einer Welt, in der sich jeder selbst der nächste ist und diese Egozentrik jedem als Überlebensstrategie in der Welt des Kapitals suggeriert wird, andererseits an den gemeinsamen „Volksgeist“ („Wir müssen alle Opfer bringen.“) appelliert wird, hinterlässt natürlich ihre Spuren. Hinzukommen weitere Faktoren, wie die Rolle der Medien, die ihren Teil dazu beitragen, dass die Spuren sich möglichst tief eingraben. Im Wechselspiel zwischen dem Schrei nach mehr Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit und der oft damit begründeten Ausweitung des Sicherheitsapparates, die wiederum ein Gefühl erzeugt, dass diese neuen Maßnahmen einer reellen Bedrohung geschuldet sind – ergibt sich eine unheilvolle Allianz, die durch Medien verstärkt wird.
Überwachung und Kontrolle sind in ihrer geschichtlichen Entwicklung auch immer ein Abbild der jeweiligen Gesellschaft, sie sind - wie auch die kapitalistischen Prozesse selbst - subtiler geworden. Eine Personalisierung in Form von dafür Verantwortbaren und „Schuldigen“ ist nicht möglich. Dass die Gesetze auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene immer undurchsichtiger werden, verstärkt das Gefühl der Ohnmacht. Die Kontrolle und Überwachung ist dem kapitalistischen Systems immanent, dessen Ziel es ist, die Menschen der Verwertbarkeit zur Verfügung zu stellen. Demnach ist ein Widerstand gegen die zunehmende Überwachung ebenso wahrscheinlich wie der gegen das immer härter werdende Verwertungsprinzip des Kapitalismus. Nach wie vor funktioniert das System kontrolliert und überwacht mit BROT und SPIELEN.

Panoptische Ein- und Ausblicke
[Überwachung im Stadion]

Dass sich auch gerade Orte wie Stadien hervorragend eignen, neue Überwachungstechniken zu testen und anzuwenden, wurde im Januar 2001 beim Football-Endspiel Super Bowl in Tampa bewiesen. 20 Kameras filmten am Eingang alle Gesichter der 75.000 Zuschauer in mehreren Aufnahmen, diese wurden mittels einer speziellen Gesichterkennungssoftware der Firma Viisage Technology mit denen aus Polizei- und Gerichtsakten in einer Datenbank gespeicherten Bilder verglichen. „Die digitalisierten Fotos aus dem Überwachungsfilm können nach Firmenangaben bis zu 128 verschiedene Gesichtsmerkmale vergleichen – von der Dicke der Nase bis zum Winkel der Backenknochen.“(7)
In England bahnte sich die Videoüberwachung ihren Weg vom Stadion über das Stadtzentrum hin bis in jedes zweite Pub und beobachtet inzwischen mit mehr als 1.000.000 Kamera-Augen den öffentlichen Raum.(8) Ein Artikel(9) zur Ausstellung über das Stadion 2000 in Rotterdam geht auf die „Architektur“ eines solchen Sportplatzes ein, indem es die Umsetzung der Vorgaben durch IOC, FIFA oder UEFA (Videoüberwachung, Gräben zwischen Zuschauern und Spielfeld ...) und Informationen als „growd control“ beschreibt. Als Maßnahmen gegen Hooligans wie Ausreiseverbote, Datenbanken oder präventive Hausbesuche in den Medien mit Beifall bedacht wurden, war aufmerksamen BeobachterInnen klar, dass dies nicht die einzige Zielgruppe bleiben sollte. Oft hat ein solches Vorgehen staatliche Überwachung legitimiert, nachdem eine in der Allgemeinheit anerkannte gefährliche Zielgruppe als Pilotprojekt der jeweiligen Maßnahme diente, die technische Ausrüstung vorhanden und erprobt war, wurde das Projekt dann schrittweise auf andere „gefährliche“ Gruppen ausgeweitet.
„’Der zunehmende Komfort geht Hand in Hand mit zunehmender Kontrolle. Das Stadion ist Teil der gleichen Regeln des öffentlichen Raums sowie dessen Trend zur einladenden Architektur in Kombination mit einem hohen Grad an Überwachung’, heißt es in der Einleitung der Ausstellung. ‚Wir spielen in Blau’, plakatierte die Rotterdamer Polizei und definierte ihre ‚Spielregeln’ auf mehrsprachigen Faltblättern: ‚Die Polizei warnt, dass es Null Toleranz(10) gegenüber betrunkenen Fans in öffentlichen Räumen innerhalb des Stadtzentrums, in der Nähe von Kneipen und auf dem Festareal geben wird. Alle Maßnahmen zielen auf ein Ergebnis: eine sichere und glückliche Euro 2000’.“(11)

Öffentliche Privatheit vs. private Öffentlichkeit

Eine besondere Bedeutung – nicht nur in Leipzig – kommt den noch bzw. scheinbar öffentlichen Räumen zu. Eine rasante Entwicklung vollzog die Überwachung in ihrer heutigen Form v.a. in privatwirtschaftlich betriebenen Räumen, als Diebstahlssicherung, aber auch zur Unterscheidung von in diesen Bereichen erwünschten und unerwünschten Personen. Dem Konsum mutmaßlich abträglichen Personen oder Personengruppen wird nicht nur durch Videoüberwachung, sondern auch durch Security und einer Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit ausstrahlenden Atmosphäre deutlich gemacht, dass sie unerwünscht sind. Dieses Modell wurde schrittweise auch auf den öffentlichen Raum ausgedehnt, in zunehmendem Maße wird in diesem auch aufgrund immer weiter greifender gesetzlicher Regelungen (z.B. Sondernutzungen wie etwa Gefahrenabwehrverordnungen) eine Bewertung der anwesenden Personen vorgenommen. Eine andere Möglichkeit wird in der schleichenden Privatisierung öffentlicher Räume gesehen, um eine dieser Politik entsprechende Hausordnung und mit ihr legal die Repressionsinstrumente durchsetzen zu können, ein anschauliches Beispiel dafür liefert der Leipziger Hauptbahnhof. Oft wird dabei jedoch bewusst weiterhin auf den Eindruck eines öffentlichen Raumes gesetzt.
Videoüberwachung(12) mit oder ohne Gesichts - und Verhaltensmustererkennung, verdachtstunabhängige Kontrollen, Securities, wachsame NachbarInnen, Repressionen gegen „Illegale“, GraffitisprayerInnen(13) und WildplakatiererInnen, Ausreiseverbote, Demoauflagen, Aufenthaltsverbote ... Ziel ist die Verhinderung von politischem Widerstand und die Kontrolle über jeden und jede zu jeder Zeit, die Anonymität einer Großstadt geht zunehmend verloren. Wer damit rechnet, überwacht und kontrolliert zu werden, überlegt sich sehr genau, ob sie oder er zum Beispiel an politischen Veranstaltungen teilnimmt. Ein weiteres Ziel dieser Überwachungslogik ist, allein durch die Möglichkeit der Kontrolle (z.B. in Objekten integrierte Videokameras) einen latenten Anpassungs- und Normierungsdruck zu erzeugen, der den einstigen Vorzug einer Großstadt, eine anonyme divergente Lebensweise zu praktizieren, unmöglich machen soll. „Unter direkter Bezugnahme auf die New Yorker ‚Null - Toleranz’ -Strategie kamen Ende der neunziger Jahre die Innenminister dahin, die öffentliche Ordnung als ein besonders ‚schützenswertes Gut’ zu behandeln. Damit rücken Themenfelder wie etwa Unsauberkeit auf Straßen und Plätzen, ‚Vandalismus’ oder Betteln, die bisher von keiner strafrechtlichen Relevanz waren, in den Vordergrund. In diesem präventiven Konzept von öffentlicher Sicherheit findet eine Vermischung von sozialpolitischen, ordnungspolitischen und polizeilich-strafrechtlichen Bereichen statt, die vor allem auf eine Intensivierung der sozialen Kontrolle abzielen.“(14) Dies wird zum einen auf kommunaler Ebene durch Erlasse des Ordnungsamtes und Straßensatzungsänderungen versucht umzusetzen, aber auch durch Änderungen im Polizeigesetz. Beispielsweise wurde das sächsische Polizeigesetz dahingehend erweitert, dass nicht nur bei der Bobachtung von Straftätern das Übersichtsbild zur Personenerkennung und Aufnahme fokussiert werden darf, sondern auch bei Ordnungsstörungen.(15)

world wide public area

Es ist nicht unbedingt notwendig, als Beispiel das US-amerikanische Vorhaben vom „Data-Mining-System“ des „Information Awareness Office“ (IAO) heranzuziehen, doch lassen sich daran die noch zukünftigen „Phantasien“ der großen Brüder und Schwestern besonders gut verdeutlichen. Das vorerst als Prototyp zu entwickelnde Computersystem zielt auf die totale Überwachung und soll aus unvorstellbaren Datenbanken bestehen, „für die jede Informationsquelle in der Welt, die irgendwie zugänglich ist, berücksichtigt werden soll, um Terroristen oder Verdächtige zu entdecken.“(16) Als Quellen sollen z.B. Telefone, das Internet, biometrische Daten, vorhandene private als auch staatliche Datenbanken im In-und Ausland dienen und dies nicht nur in den USA. Zugriffe auf dieses System sollen „Geheimdienste und Strafverfolger - auch ohne richterliche Genehmigung im Hinblick auf die Daten der amerikanischen Bürger (der Rest der Welt ist sowieso Freiwild für die Geheimdienste - nicht nur der USA)“(17) bekommen. Dieses gigantische Überwachungsprojekt TIA (Total Information Awareness), das im Zuge der Diskussion in „Terrorist Information Awareness“ umbenannt wurde, wurde kürzlich durch Beschlüsse von Senat und Repräsentantenhaus, keine im Verteidigungshaushalt vorhandenen Mittel für dieses Programm verwenden zu dürfen, gestoppt.(18)
An dieser Stelle muss ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Überwachung der Telekommunikation, speziell des Internets, genügen. Das Internet in seiner ursprünglichen Konzeption als Ort des freien Meinungsaustauschs, des ungehinderten Zugangs aller UserInnen zu allen Informationen kann trotz seiner Virtualität als öffentlicher Raum bezeichnet werden. In seiner Entwicklung ist dieser Kommunikationsfreiraum immer wieder und in verstärktem Maße Ziel von zahlreichen Überwachungs- und Regulierungsambitionen, sei es staatlicherseits oder auch aus privatwirtschaftlicher Initiative heraus. Letztere richtet ihr Interesse v.a. auf Markenrechte, Copyrights und Kundendaten. „Wenn es möglich wäre, jedermanns Online-Aktivitäten ständig zu überwachen, würde niemand es wagen, Urheberrechte zu verletzen. Weltweit entwickeln Sicherheitsdienste bereits ‚Big Brother’ - Technologien, um jeden Netz-User ständig überwachen zu können.“(19) Da diese Art von Überwachung derzeit jedoch nur bedingt möglich ist, wird von Polizei und Justiz erwartet, die gesetzlichen Spielregeln zu schaffen, um mit Bestrafung disziplinieren zu können.
Die staatliche Überwachung im Internet schreitet derweil vor dem background der inzwischen geschaffenen und noch in Entstehung befindlichen Gesetze voran. Auf europäischer Ebene sind sich die Strafverfolger einig in ihren Wünschen, demnach „sollen in Zukunft jedes Telefongespräch – aus dem Festnetz genauso wie vom Handy –, jedes Fax, jede Email, die Inhalte aller Webseiten sowie der gesamte Netztraffic aufgezeichnet und ‚für mindestens sieben Jahre’ archiviert sowie für die ‚Bedarfsträger’ zugänglich gemacht werden.“(20)
Ziel ist in jedem Fall eine lückenlose Überwachung aller Telekommunikationsformen sowie die Möglichkeit der Erstellung von sogenannten Benutzer- und Bewegungsprofilen (sowohl Einzelner, aber auch die Beziehungen untereinander betreffend).
Die rasante Steigerung der veröffentlichten Zahlen der jährlich abgehörten Telefone präsentieren die aktuelle Entwicklung in Richtung Ziel - kürzlich kündigte das Bundeswirtschaftsministerium an, die darüber geführten Statistiken nicht länger zu veröffentlichen.(21)
Während das Belauschen auf Bundesebene allgemein einer richterlichen Anordnung bedarf, versuchen immer mehr Bundesländer ihre Polizeigesetze dahingehend zu ändern, dass das Abhören ohne konkreten Tatverdacht erlaubt wird, so geschehen z.B. in Thüringen. „Das Abhören soll erlaubt sein, nicht weil der Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht, sondern weil sich beim Abhören der Verdacht auf eine erhebliche Straftat ergeben könnte.“(22) Immer wieder wird ab und zu nach dem großen Lauschangriff auch der „Spähangriff“ in Wohnungen gefordert, ebenso den Zugriff der Polizei auf Wohnungen zur Installation der Wanzen durch Verpflichtung zur Mithilfe z.B. durch Handwerker und Hausmeister zu erleichtern.(23)
Die technischen Errungenschaften der Telekommunikation, insbesondere deren Erweiterung auf andere Kommunikationsformen wie das Internet oder Handys, ziehen erwiesenermaßen auch eine Ausweitung der Überwachung auf diese Bereiche nach sich. In der TKÜV [TelekommunikationsÜberwachungsVerordnung] ist u.a. Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger ohne konkreten Tatverdacht geregelt – geplant ist auf europäischer Ebene eine Speicherung von einem Jahr.(24)

Überwachung als Olympische Disziplin ?

Als ein vergleichbar weltpolitisch attraktives Ereignis kann die internationale Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover gelten, bei der es von Juni – Oktober 2000 durch 260 Videokameras auf dem Gelände zu einer fast flächendeckenden Überwachung kam(25), flankiert von 10.600 PolizistInnen und BGSlerInnen. Zahlreiche polizeiliche Repressionen gegen (mutmaßliche) GegnerInnen fanden im Schatten der Ausstellung statt.(26)
Auch bei anderen politischen Großereignissen stehen Überwachung und Repression von ProtestlerInnen auf der Tagesordnung. Mit Hilfe der Datendatei LIMO [„Linksmotivierter Gewalttäter“], die kaum gesetzlichen Regelungen unterliegt, kann z.B. die Grenzpolizei über beliebige Ausreiseverbote verfügen, wie viele Fälle im Umfeld des G8-Gipfels in Genua zeigten.(27)
Die Austragung der olympischen Spiele setzen einen enormen und sich von einer Olympiade zur nächsten steigernden Überwachungsapparat in Bewegung. Spätestens seit den olympischen Sommerspielen 1972 in München, bei denen durch ein palästinensisches Selbstmordkommando elf israelische Athleten ums Leben kamen, wird der Sicherheit bei den immer größer dimensionierten Veranstaltungen immer mehr Gewicht beigemessen. Für die Sicherheit wurden 1996 in Atlanta 91 Millionen Dollar und in Salt Lake City 300 Millionen Dollar ausgegeben, für Athen 2004 sind 600 Millionen Dollar veranschlagt(28). Diese Maßnahmen betreffen jedoch nicht nur die olympischen Spiele an sich, sondern auch das gesamte Umfeld, d.h. auch Menschen in der Stadt, die mit der Austragung nichts zu tun haben und auch die Zeit der Bewerbung, denn derartige Vorkehrungen benötigen entsprechend Zeit. Wie die Stadt Leipzig sich in dieser Beziehung vorzubereiten gedenkt, wurde in einem LVZ - Artikel unter der aussagekräftigen Titel „Olympische Spiele der Neuzeit benötigen Festung, die keiner spürt“ besonders deutlich: „Doch die globale Bedrohung durch den Terrorismus betrifft auch Leipzig. Also wird sich beim Zuschlag für die Sachsenstadt auch hier die Maschinerie in Gang setzen, die Sydney und Salt Lake City sicher machte: Geheimdienste, Anti-Terroreinheiten, Sprengstoffhunde, Grenzschützer, Zivilfahnder, Polizisten, Videoüberwachung - und alles hört auf ein Kommando. Kein Gast wird sich unbemerkt nähern oder entkommen. Und das in einem überschaubaren Raum. Ein Plus Leipzigs gegenüber den Konkurrenten? Immerhin lässt sich in einem Koffer leichter Ordnung halten als in einem Kleiderschrank.“(29)
Für das nächste Zitat im gleichen Artikel ist es vielleicht angebracht, sich dass derzeitige Motto der Stadt Leipzig „Leipziger Freiheit für Olympia“ ins Gedächtnis zu rufen: „’Wir brauchen Sicherheit für alle Beteiligten. Diese darf für so wenig wie möglich zur Belastung führen’, erklärt Tröger die wichtigsten Prinzipien. Außerdem sind politische Meinungsäußerungen in der Olympiastadt verboten.“


Ganz normaler Alltag in der Leipziger Linken?!

Die Repression ist ein Mittel, um „Unerwünschtes“ von staatlicher Seite aus zu bekämpfen. Dass linke Wohn- und Kulturprojekte, sozialer und politischer Widerstand und Menschen, welche ihr Leben nicht am allgemeinem Standard ausrichten wollen oder können nicht erwünscht sind, ist im allgemeinen bekannt. Ein permanent wachsendes System von Institutionen und Behörden nimmt sich dieser Aufgabe an und erbringt dabei wahre Wunderleistungen an Kreativität.
Der Katalog von verschiedenen Optionen scheint dabei unendliche Dimensionen anzunehmen. Beispiele wären Hausdurchsuchungen aus herbeihalluzinierten Gründen, [[section]] 129a Verfahren, um eine ganze Szene auszuschnüffeln, das Anlegen von zentralen DNA - Dateien oder einfach überzogene Auflagen bei Demonstrationen, um diese öffentliche Protestmöglichkeit so unattraktiv wie möglich zu gestalten.
Leipzig steht in Sachen Repression anderen Städten in keinem Schritt hinterher, sondern teilweise sogar an absoluter Spitzenposition. Besonders deutlich wird dies am Beispiel von Demonstrationen in Leipzig, welche regelmäßig durch ein massives Polizeiaufgebot gekennzeichnet sind. Denn seit der 1. Mai-Demonstration im Jahre 1998 gilt in Leipzig der Polizeinotstand, wenn auf einen Demonstranten nicht mindestens 6 Polizisten kommen.
Aber auch Auflagen wie das Umleiten von Demonstrationsrouten in unbelebte Stadtgebiete, das Verbot von Seitentransparenten, die Abgabe von Personalien der OrdnerInnen etc. gehören zum Standard-Auflagenbescheid in Leipzig. Auch wenn verschiedene Auflagen mehrfach von Verwaltungsgerichten revidiert wurden, kann mensch sich sicher sein, dass diese Beschränkungen auch bei der nächsten Demonstrationsanmeldung wieder festgesetzt werden. Deshalb wird auch bei zukünftigen Demonstrationen der Gang vor Gericht unumgänglich sein.
Fast schon Routine sind Razzien in linken Wohn- und Kultureinrichtungen. So wurde im letztem Jahr während einer Demonstration in der Innenstadt der Versuch unternommen, in das Conne Island einzudringen. In diesem Jahr war das Projekt B12 von einer vollständigen Durchsuchung betroffen.
So sind Neubesetzungen von Häusern in Leipzig fast unmöglich, da sie nicht geduldet und nach einer 48 Stunden-Richtlinie geräumt werden, ohne auch nur den Versuch eines Angebotes über andere Wohnmöglichkeiten zu unterbreiten.
Dass Wagenplätze nur mit unzureichenden Verträgen ausgestattet werden, ist ein weiterer Aspekt von repressiven Schritten in Leipzig. Diese Verträge lassen die BewohnerInnen immer in der Gewissheit, dass ihre derzeitigen Plätze nur eine Übergangslösung darstellen, welche ständig auslaufen könnte. Wenn diese Verträge dann nicht mehr rechtswirksam sind, wird nach langem hin und her ein neuer Vertrag für einen neuen, kleineren und meist unattraktiveren Platz abgeschlossen. Eine Kontinuität, die zeigt, dass irgendwann kein Wagenplatz mehr geduldet wird.
Eine weitere Möglichkeit von repressiven Maßnahmen ist die Streichung von finanziellen Mitteln. Mit ihnen wurden über Jahre hinweg legale Projekte und Stellen geschaffen, um eine alternative Wohn- und Lebenskultur zu bilden. Nun sind gerade diese Orte einem permanenten Druck von staatlicher Seite ausgesetzt. So sollte dem Conne Island im Jahre 2000 die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, da der Demonstrationsaufruf „Deutschland den Krieg erklären“ mit ihm in direkte Verbindung gebracht wurde. In diesem Jahr wurde der erneute Versuch unternommen, dem Conne Island, dem Roten Stern und der B 12 den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen.
Dies stellt eine gezielte Kampagne gegen linke Projekte dar, welche schon durch die parallele Verfahrensweise und durch eine kontinuierliche Penetranz offensichtlich wird. Der Versuch, alternative linke Projekte zur Schließung oder wenigstens zur „Linientreue“ zu zwingen, ist nicht neu und hat in Leipzig Tradition. Früher standen mehr linke Wohnprojekte im Mittelpunkt der staatlich repressiven Maßnahmen, heutzutage sind es eher politische Projekte.
Diese und viele andere repressive Aktivitäten gehören in Leipzig zum alltäglichen Leben und wurden mit den Jahren durch Überwachung und Spezialisierung weiter verschärft. So wurde in der Leipziger Innenstadt eine flächendeckende Kameraüberwachung installiert, diverse öffentliche Räume wurden privatisiert, freie Meinungsäußerungen werden somit durch Hausordnungen unterbunden. Im Jahre 2001 wurde im Freistaat Sachsen eine Sonderkommission Linksextremismus des LKA, die MAG (Militante Autonome Gewalttäter) gegründet. Durch diese und andere Maßnahmen kam es im Laufe der Jahre zu vielen verschiedenen Straf- und Ermittlungsverfahren.
Eine Entwicklung in der sich abzeichnet, dass sich auch in nächsten Jahren nicht mit einer Verringerung der Repression, sondern mit einer weiteren Verschärfung zu rechnen ist.
Besonders im Zuge von Olympia ist zu befürchten, dass linke Projekte und Menschen, welche sich nicht kapitalistischen Verwertungsmechanismen unterwerfen, von einer weiteren Welle der Repression betroffen sein werden. Bisher ging es „nur“ darum, die linke Szene in Leipzig durch repressive Maßnahmen an „der kurzen Leine zu halten“ und damit auf Schadensbegrenzung abzuzielen. In der olympischen Zukunft können wir aber davon ausgehen, dass nicht linientreue Wohn- und Kulturprojekte ganz aus dem Bild von Leipzig verschwinden sollen.
Eine Olympiabewerbung ist eine Präsentation einer sterilen und absolut sicheren Stadt. Linksradikale Demonstrationen, Plakate an Hauswänden, Graffitis, selbstverwaltete Projekte usw. vermitteln nun – aus guten Grund – nicht das Bild einer sauberen und sicheren Stadt. Stadtbilder und Ansichten, welche sich nicht in das Bewerberimage einfügen und dieses auch flankieren, werden als behindernd angesehen und somit nicht benötigt. In diesem Zuge wird auch die öffentliche Meinung in die Richtung gedrängt, solch alternative Lebensformen als störend anzusehen. So fordert z.B. der Verein „Statt-Bild“, welcher sich gegen „Graffiti-Schmierereien“ in Leipzig gegründet hat, an öffentlichen Plakatwänden dazu auf, vermehrt auf Graffitis zu achten und deren SprayerInnen zu denunzieren .
Aus diesem Grund kann mensch davon ausgehen, dass mit der Olympiabewerbung, im schlimmsten Fall der Olympiaaustragung, eine linke Szene mit den stärksten Repressionen zu rechnen hat, die sie je erlebt hat.

Nachdem wir nun einige Seiten lang die derzeitige erdrückende Situation und wahrscheinlich unaufhaltsame Entwicklung hinsichtlich Überwachung, Vertreibung und Repression beschrieben haben, möchten wir natürlich nicht, dass das vermutlich vorhandene ohnmächtige und hilflose Gefühl angesichts zahlreicher vorhandener, aber auch zu erwartender Verschärfungen der beschriebenen Zustände intensiviert wird. Eine Patentlösung haben wir natürlich auch nicht.
Die konsequente Nutzung von technischen Hilfsmitteln z.B. zur Anonymisierung und Verschlüsselung ist eine Seite von möglichen Gegenstrategien, andererseits widerspiegeln die Beschreibungen auch die gesellschaftliche Situation.

Save the resistance

re.sistencia



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(1) zur Überwachung am Arbeitsplatz: http://www.heise.de/ct/02/15/132/ , http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/15271/1.html: „In Deutschland ist das systematische Ausspionieren der eigenen Beschäftigten unzulässig. Eigentlich darf nur bei einem konkreten Tatverdacht, z.B. wenn die Kasse mehrfach nicht stimmt, überwacht werden. Trotzdem kontrolliert nach Angaben der Computerzeitschrift Chip nahezu jeder zehnte Chef den E-Mail-Verkehr seiner Angestellten.“
(2) über die derzeitig beliebte Form der Überwachung mittels Funketiketten s.auch: http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,258075,00.html: „Wanzen auf Rasierklingen“ / http://www.heise.de/newsticker/data/ola-22.07.03-003/ / RFID tags: Großer Bruder in kleinen Päckchen: http://stop1984.org/index2.php?lang=de&text=privatsphaere_territorium_publictxt
(3) s. auch: http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=172650 / http://www.heise.de/newsticker/data/jk-25.07.03-004/ http://www.telepolis.de/deutsch//inhalt/te/14959/1.html / http://www.heise.de/newsticker/data/jk-24.07.03-000/
(4) SPIEGEL ONLINE / 31. Mai 2003 / URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,251107,00.html
(5) „Schon das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem berühmten Volkszählungsurteil von 1983 festgestellt: ‘Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Informationen dauerhaft gespeichert, verwendet und weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner Grundrechte verzichten.’“ aus: Rolf Gössner: „Sicherheitsvideotie“, URL:http://www.freitag.de/2000/24/00240401.htm
(6) Demoaufruf des BgR „Es ist niemals falsch das Richtige zu tun! Save The Resistance! Gegen Überwachungsgesellschaft und Sicherheitswahn” http://www.nadir.org/nadir/initiativ/infoladen_leipzig/camera/text007.htm
(7) http://www.heise.de/newsticker/data/prak3-01.02.01-001/
(8) BRENNPUNKT: Achtung Kamera! (ORF 21.6.00) http://www.oedv.at/news/2000/netz2.htm
(9) http://www.freitag.de/2000/41/00411101.htm: Freitag, 06.10.00: „Von der Betonschüssel zum Kraftwerk des Urbanismus“
10 „Zero Tolerance“: Strategie, die erstmals 1993 von der Polizei in NY eingesetzt wurde und bei der konsequent banalste Regelwidrigkeiten wie Schwarzfahren, Urinieren in der Öffentlichkeit, Graffiti-Sprayen, Verschmutzung von Bürgersteigen ... verfolgt und mit Knast bestraft werden.
(11) http://www.freitag.de/2000/41/00411101.htm: Freitag, 06.10.00: „Von der Betonschüssel zum Kraftwerk des Urbanismus“
(12) „Am 21. Mai 2001 wurde eine Gesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes beschlossen, den Anforderungen der Datenschutzleitlinien der Europäischen Union Folge leistend. Das neue Gesetz regelt in [[section]]6b erstmals die Beobachtung öffentlicher zugänglicher Räume durch optisch-elektronische Einrichtungen. Die Formulierung ‚öffentlich zugänglicher Raum‘ unterscheidet dabei nicht zwischen öffentlichem und privatem Raum, sondern definiert den Begriff durch die Nutzungsbestimmung. Videoüberwachung wird zugelassen wenn sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, dem Hausrecht oder der berechtigten Interessenverfolgung konkreter Ziele dient. Genannt wird die Beobachtung des Raums, es wird also nicht unterschieden, ob lediglich beobachtet oder auch aufgezeichnet wird. Für die Verwendung von Aufzeichnungen gilt, daß diese nur zweckbestimmt, sowie zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung benutzt werden dürfen, dies nur, wenn schutzwürdige Belange des Betroffenen dem nicht entgegenstehen. Nach Erfolgen dieser Zweckbestimmungen sind die Daten unverzüglich zu löschen. Auf die Videoüberwachung muß durch geeignete Maßnahmen hingewiesen werden.“ Raumkontrolle - Videokontrolle und Planung für den öffentlichen Raum / Diplomarbeit / Verfaßt von Katja Veil; Oktober 2001:http://de.geocities.com/veilkatja/ [„Videoüberwachung in Deutschland“, S.20/21]
(13) Im Herbst 2003 soll auf Initiative von CDU/CSU und FDP ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden, in dem „Verunstaltung“ in den Strafbestandskatalog eingeführt werden soll, als Sachbeschädigung sollen künftig auch „nicht unerhebliche Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes gegen den Gestaltungswillen des Eigentümers“ gelten. URL: http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/sa/15243/1.html
14 Wem gehört die Stadt? - Repression und Exklusion im städtischen Raum [http://www.spotoff.de/download/Ronneberger.pdf]
(15) Raumkontrolle - Videokontrolle und Planung für den öffentlichen Raum / Diplomarbeit / Verfaßt von Katja Veil; Oktober 2001 URL: http://de.geocities.com/veilkatja/ [„Videoüberwachung in Deutschland“, S.11]
(16) Telepolis Artikel: http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/13580/1.html
17 ebenda
(18) http://www.heise.de/newsticker/data/anw-18.07.03-000/
(19) Telepolis Artikel: http://www.telepolis.de/deutsch/special/med/8725/1.html
(20) Telepolis Artikel: http://www.telepolis.de/deutsch/special/enfo/7684/1.html vom 19.05.2001
(21) http://www.heise.de/newsticker/data/hos-20.07.03-004/ : „Jahresstatistik über abgehörte Telefone soll abgeschafft werden“, „2001 wurden laut „Focus“ 20 000 Telefone abgehört und 3900 Ermittlungsverfahren eingeleitet“
(22) http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/322/15307/ [Mit den neuen Gesetzen kommt nun ein spezifisches polizeiliches Abhörrecht dazu - und zwar schon dann, wenn bestimmte Straftaten noch gar nicht begangen sind, aber die Polizei meint, dass bestimmte Personen sie begehen wollen. Die Polizei kann diese Vorverdächtigen und deren Kontakt- und Ver-trauenspersonen abhören. Sie kann also auch die Gespräche der Vorverdächtigen mit Rechtsanwälten, Journalisten oder Geistlichen belauschen, die Gespräche mit all denen also, die im Strafprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.
Dieses Recht, das beim Abhören im Rahmen eines Strafverfahrens noch Beachtung findet (selbst beim Großen Lauschangriff mittels Wanze darf das Gespräch mit dem Anwalt nicht aufgezeichnet werden) wird im bloßen Polizeiverfahren, in dem es noch nicht einmal einen richtigen Verdacht gibt, vom Tisch gewischt. Das heißt: Je geringer der Verdacht, umso hemmungsloser kann abgehört werden.
Erfasst wird auch der gesamte e-mail- und Internet-Verkehr, erfasst wird auch „der Standort nicht ortsfester Telekommunikationsanlagen“; das heißt: Es darf von der Polizei festgestellt werden, wo sich eine Person aufhält, die ein Handy in der Tasche hat.]
(23) http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/224/14210/
(24) Telepolis Artikel: http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/13175/1.html (Die Verordnung ist derart wenig bekannt, dass dieses Jahr [2002 Anm.d. R.] eine Bundestags-Plakatkampagne [ http://www.unser-parlament.de/mitmischen.de/kampagne ] mit dem Bild einer telefonierenden jungen Frau und dem Text: „Flirten, Lästern, Tratschen. Und niemand hört mit“ werben konnte. Eine schlichte Lüge - die Rechtslage sieht leider ganz anders aus.)
(25) Rolf Gössner: „Sicherheitsvideotie“, URL:http://www.freitag.de/2000/24/00240401.htm
26 GWR / Sommer 2000 / Nr.25: „EXPO-Widerstand ein Flop?“ (in der Literatur finden sich hier unterschiedliche Zahlenangaben)
(27) http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/buch/12723/1.html
(28) http://www.lvz.de/special/58489.html: LVZ-Artikel vom 19.07.03 mit dem Titel: „Olympische Spiele der Neuzeit benötigen Festung, die keiner spürt“
(29) ebenda [Hervorhebung von uns] / Walter Tröger: Mitglied des Internationalen und Ehrenpräsident des Nationalen Olympischen Komitees (IOC und NOK)