Thesen zum Thema: Verhältnis zur Zivilgesellschaft und der liberalen Öffentlichkeit

Junge Linke
  1. was unterscheidet linksradikale Politik und ein besonderes Vorgehen gegen die Nazis und was ist die Gemeinsamkeit
  2. Inwieweit kann man sich dabei auf westliche Werte, also Freiheit, Gleichheit und sonstige Menschenrechte beziehen
  3. Was für ein Verhältnis entspringt daraus gegenüber Liberalen:


  1. was unterscheidet linksradikale Politik und ein besonderes Vorgehen gegen die Nazis und was ist die Gemeinsamkeit
  2. Linksradikale Politik hat es darauf abgesehen Staat und Kapital zu beseitigen. Sie stellt nicht die soziale Frage in dem Sinne, daß sie sich um alternative Vorschläge zur Verwaltung der Probleme der Gesellschaft kümmert. Ausgangspunkt sind die Probleme, die die Leute mit der Gesellschaft haben, zeigt auf, wie diese in der Gesellschaft ihr Fundament haben und fordert ihre Adressaten auf, daraus praktische Schritte folgen zu lassen.

    Das Vorgehen gegen Nazis kann zwei Gründe haben:

    1. Die Nazis konkurrieren mit den bürgerlichen Parteien um das bessere Herrschaftsmodell. In ihrem Programm radikalisieren sie bürgerliche Vorstellungen: Der Staat, der für die kapitalistische Produktionsweise notwendig ist, soll seinen ökonomischen Subjekten nicht dienen, sondern diese sollen ihr Engagement voll in den Dienst des Staates aufgehen lassen. Das Wohlergehen der Nation ist den Nazis das Höchste und daran muß alles relativiert werden: “Die nationalsozialistische Staatsführung ist eine so souveräne und eine so über allen wirtschaftlichen Bindungen stehende, daß in ihren Augen die Kennzeichen ‘Arbeitnehmer und Arbeitgeber’ belanglose Begriffe sind. Es gibt keine Arbeitgeber und es gibt keine Arbeitnehmer vor dem höchsten Interesse der Nation, sondern nur Arbeitsbeauftragte des ganzen Volkes” (A. Hitler auf dem Reichsparteitag der NSDAP 1936)
      Oder auch das Kriterium, nach dem Ausländer und Volk geschieden werden: Die Nazis sind der Ansicht, daß der Staat “die Zusammenfassung physisch und seelisch gleichartiger Lebewesen”(A.H./ M.K.433) ist. D.h.: Das biologische Wesen des Menschen soll ihn dazu verdammen, nun mal in diesem und keinem anderen Staat zu leben, und wenn jemand nicht in seinem Land lebt, ist er fehl am Platze. Auch hier sind die Nazis mit den Bürgerlichen zusammen ungleiche Geschwister:
      1. weil auch manch Konservative das so sieht, wie die Nazis.
      2. weil auch den bürgerlichen Vorstellungen geläufig ist, die Leute, mit denen die Nation gemacht wird, zum Grund des Nationmachens zu verklären.
      Daß eben die Leute den gemeinsamen Willen zur Nation deswegen haben, weil sie aus anderen Gründen als ihrer Angewiesenheit auf den staatlichen Zwangszusammenhang zusammengehören: Kultur, Sprache, Geschichte usw.. Die Radikalisierung dieser falschen Vorstellungen, was die Nation wesentlich zusammenhält, ist es dann, zu behaupten, daß deutsche Kultur und Sprache nur Ausdruck der biologischen Gleichartigkeit der Deutschen seien. Daraus ergibt sich dann auch ein Unterschied im Umgang mit den Menschen: Einen Willen zu etwas kann ein Mensch haben oder nicht, eine Kultur läßt sich auch mehr oder minder an- oder ablegen, eine Sprache ist lernbar, aber gegen sein “Schicksal” oder sein “biologisches Wesen” kann man nichts ausrichten. Faßt der Staat aber auch „fremde Volkselemente“ mit zusammen, so erklärt sich für die Nazis daraus die Schwäche oder wenigstens eine Bedrohung für den Staat. Bei der Biologisierung ist dann Heilung, Umerziehung etc. nicht möglich, diese „fremden Volkselemente“ gehören für die Nazis außer Lande geschafft oder nach der jeweiligen Halluzinierten Gefährlichkeit (im Falle der Juden) vernichtet. Daher kann man den Faschismus als eine besonders gefährliche und brutale Form der Herrschaft betrachten und deswegen den Nazis entgegentreten, wo man kann. Die Schwierigkeit dabei ist, nicht in den demokratischen Antifaschismus zu verfallen. U.a. ist die Abgrenzung zum Faschismus eine der Legitimationen für den demokratischen Staat, der I) seine eigentümliche Grausamkeiten und Armut in die Welt setzt und II) die Grundlage für einen neuen Faschismus erhält.
      Ein eher strategisches Moment für linksradikale Politik kommt hinzu: Presse- und Meinungsfreiheit in dem demokratischen Staat bieten eine gute Grundlage zur Agitation. Auch wegen dieser besseren Möglichkeit der Agitation ist es wichtig gegen den Faschismus zu kämpfen. Aber auch hier ist Vorsicht angebracht: Die Meinungsfreiheit gilt halt für Meinungen, die vorgebracht werden können und dann am Allgemeinwohl relativiert werden. Sie werden von vornherein nur wahrgenommen, wenn sie sich konstruktiv auf diese Gesellschaft beziehen. Eine Position, die den gesamten gesellschaftlichen Rahmen kritisiert, wird verfolgt, sobald sie auch nur ein bißchen Beachtung findet.
    2. Aus den oben genannten Vorstellungen erklärt sich auch das derzeitige brutale Vorgehen der Nazis gegen ausländisch Aussehende und denjenigen, die nicht nur bei den Nazis als asozial gelten (Homosexuelle, Punks, Linke). Den Nazis geht die derzeitige Abschiebe- und Abschottungspolitik und die Pflege des Volkskörper nicht weit genug und legen, weil der Staat zu lasch sei, selber Hand an. Nazistrukturen anzugreifen und zu hindern kann also auch seinen Grund im Selbstschutz und dem Schutz der anderen Betroffenen vor diesem Terror sein. Eigentlich wäre der Schutz vor diesem Terror die Aufgabe des demokratischen Staates, dessen Büttel dieses ja hin und wieder machen. Nicht aber, weil der Staat eigentlich die Unterscheidung zwischen Aus- und Inländern falsch findet, im Gegenteil wird diese Unterscheidung vom Staat ja erst praktisch in die Welt gesetzt; und in dem Zweck, Ausländer da zu lassen, wo sie herkommen sind sich die Nazis und die Regierung ja einig. Nein, der Staat stört sich an der Verletzung des Gewaltmonopols durch die Nazis. Ausländer raus ja, aber rechtmäßig. Hinzu kommt auch noch die Sorge um das Ansehen der Nation im Ausland: Auch kein vernünftiger Zweck, den man teilen sollte. Nur, kann man sagen, daß der Schutz durch den Staat, derzeit nicht besonders konsequent verfolgt wird und das macht Antifas zum Schutz der vom Naziterror Betroffenen notwendig. Nur, bleibt es dabei, so machen sich die Antifas zu Hilfspolizisten mit anderen Motiven. Zur Revolution trägt diese Arbeit kein Stück bei und die Grundlage, auf die die Nazis bauen, der Nationalismus, ist damit auch noch kein Stück aus der Welt.

  3. Inwieweit kann man sich dabei auf westliche Werte, also Freiheit, Gleichheit und sonstige Menschenrechte beziehen.
  4. Die Garantie von Freiheit in der bürgerlichen Gesellschaft ist weder nur eine hohle Phrase, noch deswegen eine gute Sache, sondern darin steckt ein hartes Brett: Die Freiheit des Menschen mit Bewußtsein und Willen ausgestattet, also kein Reiz-Reaktionsschema zu sein, ist etwas, was dem Menschen immer zu eigen ist und dafür braucht man auch keinen Staat.
    Wenn der Staat also Freiheit garantiert, dann verbirgt sich dahinter die Garantie einer Sphäre, in der nur der eigene Wille gilt oder er verpflichtet den Willen auf Bahnen, innerhalb derer er überhaupt zugelassen ist. Diese Sphäre der Freiheit ist das Eigentum. Dieses ist ein Verhältnis, worin jeder andere Wille über eine Sache zu bestimmen, ausgeschlossen wird. Der Eigentümer kann mit seinem Eigentum machen, was er will und der Staat garantiert ihm, daß ohne seine Erlaubnis, niemand anders mit der Sache was anstellen kann. Bei Zahnbürsten ist das noch nicht weiter schlimm, spannend wird dieses Verfahren dann, wenn es um den Besitz der Bedingungen geht, etwas nützliches herzustellen: Produktionsmittel und Natur. Diejenigen, die so was nicht besitzen, bleibt nur ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Den eigentümlichen Gesetzen der kapitalistischen Produktionsweise gemäß, sind nicht alle Sorten Eigentum gleichermaßen brauchbare Mittel, um sich ein gutes Leben zu organisieren und neben dem Reichtum, der sich in manchen Händen ansammelt, stellt sich die Armut ein. Gleichheit besteht dennoch: Der Staat abstrahiert von den ungleichen materiellen oder auch körperlichen Mitteln, um allen Bürgern gleichermaßen das Recht zu garantieren und auf dieses zu verpflichten. Jedem ist es gleichermaßen in Paris verboten unter Brücken zu schlafen und jeder darf sich gleichermaßen ein Schloß kaufen und darin thronen.
    Indem der Staat das Eigentum und den Schutz der Person, welche die Voraussetzung für Vertragsfähigkeit ist, schützt und Mittel in der Konkurrenz verbietet, die den Willen über das Eigentum nicht respektieren, wie unmittelbare physische Gewalt, beschränkt der Staat die Eigentümer in der Wahl der Waffen, wie sie ihre Konkurrenz untereinander auszutragen haben und ermöglicht damit überhaupt das Konkurrieren.
    Hinzu kommen weitere Leistungen des Staates: Damit die bornierten Privatinteressen nicht die Flüsse in Kloaken verwandeln, die Kinder vor der Zeit totarbeiten lassen und im Straßenverkehr die billigen, aber gefährlichen Schrotthaufen unterwegs sind, entzieht der Staat bestimmte Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ganz konsequent der Profitmacherei und dem privaten Geschäftsinteresse. Er herrscht der Gesellschaft bestimmte Regeln auf, deren Verletzung er bestraft. Der Staat beschränkt also die freie Verfügung über das Eigentum, damit die Gesellschaft mit diesem Prinzip weiterläuft. Um den Eigentümern zu dienen, beschränkt der Staat diese.
    Die Leistungen der politischen Gewalt, die in der Tat die Funktionsfähigkeit der gesamten Gesellschaft im Auge hat, erscheint den meisten Menschen als Schutz vor der harten Welt der privaten Interessen.
    Der Staat ist für diese Sorte Gesellschaft unverzichtbar – und die positive Stimmung zu ihm ergibt sich zumindest für alle, die sich über die Verhältnisse nicht so viel Gedanken gemacht haben.
    An sich kennen die meisten den Widerspruch zwischen Staatsbürger und Privatsubjekt – und zu Recht vermuten sie auch bei allen anderen den Konflikt zwischen dem eigenen Interesse und dem Allgemeinwohl. “Wo kämen wir denn dahin, wenn das alle machen wollen” – das kann sich der Staatsbürger schon vorstellen, was die Privatsubjekte so machen würden, wenn kein Staat da wäre, der das verhindert. Die feindselige Stellung der Einzelnen ergänzen die darum durch den positiven Bezug auf das gemeinsame Interesse an dem Spielregler der wechselseitigen Feindseligkeit: Das allgemeine Wohl, das Wohlergehen der Nation. Sich um dieses zu kümmern ist der Beruf der Politiker und sowohl bei diesen, als auch bei ihrem Fußvolk sind Übergänge vorhanden, auf welches Moment des Wohles der Nation der Schwerpunkt gelegt wird: Das Allgemeinwohl kann so vorgestellt werden, daß es als ständige Aufgabe begriffen wird, der Reichtumshäufung in privater Hand zu dienen, indem man Wirtschaftspolitik betreibt und für einen geregelten Wirtschaftsablauf sorge tragen will. Also: BSP steigt, also hat sich der Reichtum der Nation gesteigert, wobei bei dieser Rechnung natürlich nicht die Lage jedes Einzelnen interessiert. Oder aber das Wohl der Nation wird so heilig aufgefaßt, daß es sich an materiellen Privatinteressen gar nicht relativieren darf: Du bist nichts, dein Volk ist alles.
    Resultat der Überlegungen: Auf die Menschenrechte kann man sich nicht positiv beziehen, weil sie für eine Ordnung sorgen, in der Armut beständig vorhanden ist; eine Ordnung, in der die Leute ihre Bezugnahme auf den Staat als Nationalismus übersetzen und darin der Übergang zum Faschismus immer möglich ist.
    Aber: Das demokratische Staaten Ausländer wie Dreck behandeln (nur beleidigen darf man sie nicht), die Meinungsfreiheit in Berufsverbot und das Demonstrationsrecht in regelmäßigen Verboten umschlägt, ist kein Vorgang der Faschisierung, sondern ein Ausweis dafür, wozu demokratische Staaten fähig sind.

    Exkurs: Die Gegenüberstellung der Rassenideologie der Nazis als „Wahn“ und der Menschenrechte als normal ist eine falsche: Das theoretische Fundament ist das gleiche. Mit der DNS wird heutzutage so ziemlich alles erklärt: Wie schlau Leute sind, was sie tun, was sie denken, was sie verdienen, woran sie erkranken und in wen sie sich verlieben: Mit dem Alkoholismus, Homosexualitäts-, oder Obdachlosengen wollen DNS-Forscher menschliches Verhalten durch Biologie erklären: Stets werden dabei die Menschen als von ihrer „natürlichen Ausstattung“ bestimmt vorstellig gemacht. Der Mensch als staatenbildender Allesfresser
    Die Herleitung der Welt aus der Menschennatur ist eine alte Masche der bürgerlichen Gesellschaft. Mit der Behauptung, der Mensch habe von Natur aus bestimmte Rechte, wie z.B. das Privateigentum, ist das Bürgertum gegen die feudalen Rechtfertigungsideologien von der Gottgegebenheit der Ordnung zu Felde gezogen. Die Herleitung des Staats aus der Wolfsnatur ist dabei eine Sache, die Gesellschaftswissenschaftler locker von der Hand geht: Gäbe es da nicht die Oberwölfe, würden alle über alle herfallen, sich alles wegnehmen und überhaupt Chaos herrschen.
    Daß jeder Mensch gewisse unveräußerliche Rechte von Natur (oder von ihrem Stellvertreter, dem Schöpfer) aus haben soll, ist auch so eine Naturalisierung. (Gewechselt hat historisch, was unter der Kategorie „Mensch“ verstanden wurde: Zuerst meinte das nur die männlichen, weißen Bürger.) Bisher hat man das entsprechende Menschenrechtsorgan nicht gefunden: Menschenrechte werden von Menschen gemacht, sie entspringen einer bestimmten gesellschaftlichen Ordnung, und sind im Gegensatz zu Herz und Leber im Menschen gar nicht zu finden. Daß die Staatsgewalt nach Prinzipien vorgeht hat mit Natur soviel zu tun, wie ein Aktienkurs mit der Farbe des Sonnenuntergangs.
    Lauter gesellschaftliche Eigenschaften und staatliche Sortierungen werden als Naturprodukte verkauft, und so eben auch die Staatsangehörigen-Kollektive. Wer von „Begabung“ und „natürlichen Menschenrechten“ redet, sollte bei „arischer Rasse“ und „deutschem Blut“ nicht die Augenbraue hochziehen. Das theoretische Fundament ist das gleiche.

  5. Was für ein Verhältnis entspringt daraus gegenüber Liberalen:
  6. Allgemein folgt daraus, das man Liberale kritisieren muß, teils für ihren Idealismus, teils dafür, das ihr verwirklichter Idealismus auch ein großer Scheiß wäre. In Protesten gegen einzelne Verschärfungen z.B. in der Ausländerpolitik ließe sich sicherlich zusammen protestieren, wobei man sich allerdings nicht ihren eigenen Kriterien der Sortierung von Aus- und Inländern anschließen darf und dieses auch deutlich machen muß. In der Regel ist dann damit allerdings auch die Zusammenarbeit von ihrer Seite beendet, weil sie Linksradikale zu Recht als Gegner ihres Staatsidealismus betrachten und fix die Gleichung Links=Rechts auf dem Kasten haben.
    Zwei Beispiele: Bei der de facto Abschaffung des Asylrechts 1994 gab es eine große Demonstration in Bonn von den Autonomen bis hin zu den Grünen. Richtig war es weiterhin für die einzig vernünftige Forderung „offene Grenzen“ einzutreten und sich nicht den alternativen oder alten Sortierungsmodellen von In-und Ausländern der linken Parteien und des Bürgerrechtsspektrum anzuschließen. Diese Sortierungsmodelle gehören genauso kritisiert, ebenso die Grundrechtsidealisten für ihre Fehleinschätzung in Sachen was ein Staat alles machen kann.
    Wenn man gegen einen Abschiebeknast demonstriert, so nimmt man ihn als Ausdruck des ganzen Umgangs mit den als ausländisch sortierten Menschen.

    Es ist eine moralische Empörung, die für das Ganze steht, welche, wenn sie nicht auf die Abschaffung der Gründe abzielt, eine unendliche Aufgabe darstellt in einer Welt, die der armen und traktierten Massen nicht müde wird.
    Damit läßt sich auch beantworten, inwiefern man die liberale Öffentlichkeit (Presse, Veranstaltungen etc.) nutzen kann: So lange es um das Hinweisen auf irgendwelche Schweinereien oder dem Protest dagegen geht, kann man Aufmerksamkeit in der liberalen Öffentlichkeit erreichen.

    Beginnt man damit darauf hinzuweisen, worin z.B. die Abschiebepraxis ihre Wurzel hat, so ist es auch schnell vorbei mit der Aufmerksamkeit. Es verbietet sich auch die Vorstellung, daß man die Bevölkerung erstmal nach links ziehen will, um hernach mit der richtigen Kritik an dieser Gesellschaft herauszukommen. Ich hoffe oben genügend dargelegt zu haben, daß man damit die Leute zunächst in falschen Vorstellungen bestätigt, die Gemeinsamkeiten haben mit allen anderen Varianten bürgerlicher Herrschaftsbejahung, aber nichts mit radikaler Gesellschaftskritik.


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